Biogasanlagen Investment & Finanzierung, Biogasfonds & Förderung

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Der Bau einer Biogasanlage wird von den Bundesländern gefördert. In Nordrhein Westfalen erhält man für den Neubau von Biomasse- Biogas- und Rapsölanlagen, die zur Strom- und Wärmeerzeugung genutzt werden und eine Netzanbindung haben, 15% der Investitionskosten bezuschusst. Der Antragsteller kann einen maximalen Förderbetrag von 50.000€ erhalten. Die Maximalförderung bei externer Wärmenutzung von mindestens 30% beträgt 40.000€.

Der Landwirt oder das Unternehmen erhält degressiv eine Vergütung über 20 Jahre, welche jährlich um 1,0% sinkt (gilt nur für Neuanlagen). Die Regelung der Vergütung ist im Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG) festgelegt. Nach dem EEG kann sich die Höhe der Vergütung sogar noch erhöhen.

Das ist der Fall, wenn der Landwirt oder das Unternehmen sich entscheidet, für die Herstellung von Biogas nur Pflanzen und pflanzliche Bestandteile zu verwenden, die in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder in Gartenbau Betrieben oder in der Landwirtschaftspflege anfallen. Diese Biomasse sollte aber keinen anderen Zweck erfüllen als der Verwertung in der Biogasanlage.

Der in mit dem Biogas betriebenen Blockheizkraftwerken(BHKW) produzierte Strom kann direkt in Haushalt und Betrieb verwendet werden. Je nach Auslegung der Anlage kann der gesamte Strom oder der überschüssige Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Der Landwirt oder das Unternehmen erhält hierfür eine Energiepreisvergütung.

Berechtigt einen Antrag auf Förderung zu stellen sind sowohl natürliche als auch juristische Personen. Das Vorhaben sollte sich auf Bereiche der Erneuerbaren Energien und rationellen Energieverwendung beziehen. Gemeinden und Gemeindeverbände dürfen nur dann einen Förderantrag stellen, wenn sie Träger von Schulen, Kindergärten, wissenschaftlichen, sozialen oder karitativen Einrichtungen sind.

Bevor der Antragsteller einen Zuwendungsbescheid erhält, muss er alle erforderlichen Genehmigungen vorlegen. Außerdem darf der Antragsteller noch nicht mit dem Bau der Biogasanlage begonnen haben, bevor der Antrag nicht bewilligt wurde. Ferner wird die Förderung nicht für gebrauchte Anlagen gewährt.

Ziel des Landes Nordrhein Westfalen ist es, einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und den CO² Ausstoß zu reduzieren. Außerdem werden die Markteinführung zum Nutzen Erneuerbarer Energien und rationellen Energieverwendung unterstützt.

[Stand 2009]

Schlagworte: Biogasanlagen Kosten sparen, Finanzierung einer Biogasanlage